Bereits seit geraumer Zeit werden die Rufe nach menschenwürdigen Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern und nach Einhaltung der Umweltschutzmaßnahmen immer lauter. Ein neues Lieferkettengesetz soll nun die Antwort sein.
Bereits im Koalitionsvertrag von 2018 bestätigte die Bundesregierung, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Jetzt soll es umgesetzt werden. Grund dafür liegt in einer aktuellen Umfrage, bei der mehr als 50 % der befragten Unternehmen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nicht nachkommen würden. Das Lieferkettengesetz soll diesen Missstand nun beheben und eine verpflichtende Sorgfaltspflege für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern einführen. Damit würde schlechte Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit oder Diskriminierung vorgesorgt. Auch umwelttechnische Aspekte wie die illegale Rodung von Waldgebieten oder die Verwendung von Pestiziden würden damit entgegengewirkt.
„Teile der Wirtschaft lehnen das Vorhaben strikt ab. Sie stören sich vor allem daran, dass Unternehmen möglicherweise für das Verhalten Dritter in Haftung genommen werden könnten, auf die sie gar keinen direkten Zugriff hätten.“ (Quelle: tagesschau.de)
Es bleibt wohl weiterhin abzuwarten, wie sich die weiteren Diskussionen rund um das Thema des Lieferkettengesetzes weiter entwickeln werden. Insgesamt ist Unternehmen ein hoher Einflussfaktor auf die Arbeits- und Umweltsituationen zuzuschreiben. Ob und wie dieser Einfluss zukünftig durch das Lieferkettengesetz reguliert wird, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten herausstellen.
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