Dortmund, 15.05.2019
Die Zeit Online www.zeit.de veröffentlichte Urteil des EuGH: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich zukünftig sehr viel intensiver mit der Erfassung und Dokumentation von Arbeitszeiten befassen.
Damit die Entscheidung keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufbaut, bietet sich eine voll digitale Erfassung und Veraltung von Arbeitszeiten an. Die neue Regelung bietet sicher auch die Möglichkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eine flexible und digitale Arbeitsstundenerfassung zu etablieren. Diese sollte unbedingt auch die im Außendienst tätigen Mitarbeiter einschließen.
Keine Stechuhr, sondern eine flexible Zeitmeldung über eine App erlaubt eine transparente Darstellung von Arbeitszeiten und die vollständige Kommunikation von Abwesenheiten. Weiterhin können bestimmte Skills verwaltet werden und unterschiedliche Arbeitsverträge hinterlegt werden. So wird Arbeitszeitmanagement zum Kinderspiel.
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